Im Rahmen dieser Kernkompetenzsparte sind wir vor dem Hintergrund europarechtlicher und schweizerischer Rechtsgrundlagen vorab spezialisiert auf Rechtsfragen rund um 

  1. die haftpflichtrechtliche Verantwortlichkeit und die sich daraus ergebenden Ersatz- und Genugtuungsansprüche;
  2. die sozialversicherungsrechtlichen Leistungen und ihre Voraussetzungen;
  3. die Leistungskoordination zwischen Sozialversicherern sowie zwischen Sozial- und Privatversicherern;
  4. die Regressabwicklung insbesondere zwischen Sozialversicherern und Privatversicherern oder dem Haftpflichtigen.

Rund um die Risiken Krankheit, Unfall, Berufskrankheit, Alter, Tod und Invalidität und die sich daraus ergebenden Leistungsanspruchs-, Koordinations- und Regressfragen erbringen wir namentlich für unsere Unternehmensklienten und für Sozialversicherer (a) rein interne Beratungsdienstleistungen und (b) betreuen  Versicherungsdossiers namens und auftrags unserer Klienten im Verhältnis zu Versicherten und Drittparteien.

Privatpersonen beraten wir insbesondere in kranken- und unfallversicherungsrechtlichen Angelegenheiten (Heil- und Pflegekosten; Taggelder; Invaliditätsleistungen).